Geschäftsbedingungen - Recruiting und Personalmarketing

Die Geschäftsbedigungen beziehen sich auf Recruiting- und Personalmarketingangebote von Astrid Lehmeyer.

1.  Verschwiegenheit und Datenschutz

 

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom jeweils anderen Vertragspartner in Zusammenhang mit diesem Vertrag und den zu schließenden Einzelverträgen erhalten, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.
  2. Kandidatendossiers, Lebensläufe und weitere persönliche Daten der Bewerber dürfen längstens bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens für die angegebene Vakanz gespeichert werden.
  3. Der Vertragspartner wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet werden.

 

2. Gewährleistung und Haftung

  1. Astrid Lehmeyer schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere schuldet Astrid Lehmeyer nicht das tatsächliche Auffinden von potenziellen Arbeitsvertragspartnern oder gar den Erfolg des Abschlusses von Arbeitsverträgen. Astrid Lehmeyer übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die von den Kandidaten mündlich oder schriftlich gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig erfolgen.
  2. Astrid Lehmeyer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Astrid Lehmeyer oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Astrid Lehmeyer nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.
  3. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes 2. gelten für alle Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist damit nicht verbunden.

 

2. Vertragslaufzeit, Mitwirkungspflichten Vertragspartner, Exklusivitätsgarantie

  1. Rekrutierungsaufträge beginnen mit der Auftragsvergabe durch den Vertragspartner und enden nach Ablauf der vereinbarten Dauer oder erreichtem Projektziel, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Projektverlängerung ist möglich durch einen erneuten Auftrag.
  2. Jede vorzeitige Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen Bestimmungen dieses Vertrages, bleibt unberührt. Bis dahin angefallene Kosten und Aufwand von Astrid Lehmeyer sowie die Beratungsgebühr des begonnenen Vertragsmonats wird ohne Abzug verrechnet.
  3. Der Vertragspartner stellt Astrid Lehmeyer alle zur Besetzung der Positionen notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung und gibt ihm persönliche Unterstützung. Insbesondere bei Erstaufträgen ist Astrid Lehmeyer eingehend in die Unternehmensstruktur, Produkt- und Marktpolitik, Unternehmenskultur und Unternehmensstrategie, Philosophie und alle sonstigen relevanten Voraussetzungen zu involvieren.
  4. Exklusivitätsgarantie: Astrid Lehmeyer garantiert dem Vertragspartner, dass die Kandidaten so lange keinem Dritten angeboten werden, bis der Vertragspartner den von Astrid Lehmeyer präsentierten Kandidaten innerhalb der Vertragslaufzeit abschließend eingestellt oder abgelehnt hat.

 

4. Nebenabreden, Salvatorische Klausel, Gültiges Recht und Gerichtsstand

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bisherige mündliche Vereinbarungen werden durch diesen Vertrag ersetzt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen zu Beweiszwecken schriftlich niedergelegt werden und als solche gekennzeichnet werden. Die Niederschrift des Stellenbriefings inkl. Festlegung der Auswahlkriterien und Vereinbarung des Anzeigenbudgets wird Teil des Vertrages.
  2. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  3. Für alle Ansprüche aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz von Astrid Lehmeyer, Fürth in Bayern.

    Stand: 01.01.2025